Sicher, sichtbar, zukunftsfähig:
Die barrierefreien Gedenkseiten von Rapid Data
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Damit gelten auch für Online-Gedenkseiten verbindliche Standards der digitalen Zugänglichkeit. Was zunächst nach viel Bürokratie klingt, erweist sich für Bestatterinnen und Bestatter als echte Chance: Barrierefreie Gedenkseiten erreichen mehr Menschen und stärken die digitale Kompetenz ihres Unternehmens.
Rapid Data stellt sicher, dass die Gedenkportale seiner Kunden den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So sind Bestattungshäuser bei Rapid Data nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern bieten Angehörigen eine Gedenkseite, die für alle Trauernden zugänglich ist.
Das BFSG im Überblick:
Was Bestattungshäuser wissen müssen
Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen in Deutschland, ihre Online-Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das heißt: Websites, über die Nutzer Bestellungen aufgeben, Zahlungen durchführen oder Verträge abschließen können, müssen so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen oder motorischen Einschränkungen problemlos genutzt werden können.
Nicht jedes Angebot ist automatisch von der BFSG-Pflicht betroffen. Reine Informations-Websites fallen beispielsweise nicht unter diese Regelung. Wer allerdings entsprechende Dienstleistungen anbietet und die Vorgaben des BFSG nicht erfüllt, riskiert erhebliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Die Marktüberwachungsbehörden können Strafen von bis zu 100.000 Euro verhängen. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche von Betroffenen und Verbraucherschutzverbänden entstehen.
Doch über die rechtlichen Aspekte hinaus geht es um etwas viel Wichtigeres: Respekt und Würde für alle Trauernden. Wer seine Online-Angebote barrierefrei gestaltet, zeigt damit klar, dass jeder Mensch diskriminierungsfreien Zugang verdient. Ohne Hürden, ohne Ausgrenzung.
Gedenkportale: Warum sie heute unverzichtbar sind
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft erwarten auch Trauernde moderne Online-Services. Spätestens während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig digitale Formen des Gedenkens sind. In dieser Zeit hat sich die Online-Anteilnahme als fester Teil moderner Trauerkultur etabliert. Insbesondere dann, wenn persönliche Nähe nicht möglich war.
Ein professionelles Gedenkportal ist längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein fester Bestandteil erfolgreicher Bestattungsarbeit. Hier lassen sich kostenlose Gedenkseiten für Verstorbene einrichten, auf denen Angehörige und Freunde ihr Beileid bekunden, Erinnerungen teilen und sogar online spenden können.
Die virtuellen Gedenkstätten sind rund um die Uhr erreichbar und werden heute vielfach genutzt, um sich über aktuelle Sterbefälle zu informieren. Viele Angehörige empfinden es als tröstlich, dass die Erinnerung an ihre Liebsten dauerhaft online bewahrt bleibt und jederzeit zugänglich ist.
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen würden digitale Gedenkportale kaum nutzen. Die Praxis zeigt das Gegenteil: Gerade für diese Gruppen bieten Online-Gedenkseiten oft den einzigen Weg, am Trauergeschehen teilzuhaben, etwa wenn die Mobilität eingeschränkt ist. Dank der Umsetzung nach BFSG-Standards sind diese Angebote nun für noch mehr Menschen zugänglich. Ein echter Gewinn für die gesamte Trauergemeinschaft.
Rapid Data Kunden sind auf der sicheren Seite
Als technischer Betreiber von Gedenkportalen hat Rapid Data bereits alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen und sämtliche Gedenkseiten automatisch und kostenfrei auf Standards umgestellt, die den Vorgaben des BFSG entsprechen. Dabei sind die individuellen Gestaltungselemente wie Logo, Headerbild und Akzentfarbe des jeweiligen Bestattungshauses selbstverständlich erhalten geblieben.
Mit der neuen, barrierefreien Architektur sind die Gedenkseiten nicht nur gesetzeskonform, sondern auch bestens gerüstet für die digitale Zukunft. Ob Shop-Module, Blumenbestellungen oder weitere Services: alle Erweiterungen lassen sich nahtlos integrieren. So wird das Gedenkportal zu einer vielseitigen Plattform mit echtem Mehrwert, durch den sich Bestattungshäuser dauerhaft einen spürbaren Vorsprung im Wettbewerb sichern können.
Die Bedienung erfolgt dabei schnell und unkompliziert: Gedenkseiten lassen sich direkt aus der Bestattersoftware von Rapid Data mit wenigen Klicks online stellen – relevante Trauerfalldaten werden dabei automatisch übernommen. Das Portal wird vollständig in die bestehende Website integriert und passt sich in Design und Struktur ein. So entsteht ein zeitgemäßer, digitaler Service mit maximalem Empfehlungspotenzial durch minimalen Aufwand.
Mehr Sichtbarkeit, mehr Anfragen: Die messbaren Vorteile digitaler Gedenkseiten
Ein professionelles Gedenkportal ist weit mehr als nur ein Service für Angehörige. Es ist ein echter Booster für die Bekanntheit von Bestattungshäusern. Die messbaren Vorteile sprechen für sich:
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Bis zu 5x so viele Seitenaufrufe wie Websites ohne Gedenkportal
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Durchschnittlich 500 Besuche je Gedenkseite pro Jahr
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Ca. 80% des gesamten Website-Traffics entstehen durch Gedenkseiten
Um die Reichweite eines Gedenkportals zu maximieren, haben sich in der Praxis mehrere Maßnahmen bewährt. Besonders wirksam ist der Hinweis auf die Gedenkseite in Todesanzeigen, sowohl in der Tageszeitung als auch online. Direkte Verlinkungen führen Leserinnen und Leser ohne Umwege zur digitalen Gedenkstätte.
Zusätzliche Sichtbarkeit entsteht, wenn aktuelle Sterbedaten inklusive Links zu den jeweiligen Gedenkseiten prominent auf der Startseite der Bestatter-Website platziert werden.
Die barrierefreien Gedenkseiten von Rapid Data
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Automatische Rechtssicherheit: Alle gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreitheitsstärkungsgesetzes sind erfüllt
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Optimale Kundenerfahrung: Hinterbliebene erhalten zeitgemäße und barrierefreie digitale Services
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Zukunftssichere Technologie: Bereit für innovative Services und digitale Angebote von morgen
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Stärkung Ihrer digitalen Kompetenz: Zeigen Sie Angehörigen, dass Sie moderne Lösungen bieten
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Vollständige Kontrolle: Individuelle Anpassungen jederzeit möglich
Sie haben noch kein Online-Gedenkportal?
Nutzen Sie den Moment
Wenn Sie bisher noch kein Gedenkportal in Ihre Website eingebunden haben, ist jetzt der ideale Zeitpunkt für den Einstieg. Denn die barrierefreien Gedenkseiten von Rapid Data erfüllen nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben, sondern bieten Ihnen auch direkt spürbare Vorteile in Sachen Reichweite, Service und Sichtbarkeit.
BFSG kompakt: Das Wichtigste in Kürze
Name:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Rechtsbasis:
EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
Inkrafttreten:
28. Juni 2025
Ziel:
Digitale Teilhabe für alle – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen
Betrifft:
Webseiten-Bereiche mit kostenpflichtigen Services/Vertragsabschlüssen
Bei Verstoß:
Bußgelder bis 100.000 €, Klagerecht für Betroffene und Verbraucherschutzverbände
Checkliste: Barrierefreie Gedenkseiten (nach BFSG)
Lesbarkeit
✔ Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund
✔ Schrift auf mindestens 200 % vergrößerbar, ohne Inhaltseinbußen
✔ Einfache, verständliche Sprache
✔ Logische Überschriften-Struktur (H1–H3)
✔ Nutzung semantischer HTML-Tags für Screenreader-Kompatibilität
Medien & Inhalte
✔ Alternativtexte für alle Bilder (Bildbeschreibungen)
✔ Videos mit Untertiteln, kein automatischer Start
✔ Informationen nicht ausschließlich über Farben vermittelt
Bedienung
✔ Vollständige Tastaturbedienbarkeit (Tab-Reihenfolge)
✔ Sichtbare Fokus-Indikatoren zur Orientierung
✔ Kompatibel mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien
✔ Mobil optimiert für alle Bildschirmgrößen
✔ Eindeutige Button-Beschriftungen
✔ Klare, intuitive Menüführung
Formulare & Rechtliches
✔ Alle Eingabefelder klar beschriftet
✔ Verständliche Fehlermeldungen mit konkreten Hinweisen
✔ Barrierefreiheits-Erklärung vorhanden
✔ Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit
✔ Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle
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