Die interne Meldestelle der Rapid Data GmbH
Aufgrund der Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind wir verpflichtet, den Schutz von meldenden Personen (Hinweisgebern) bei der Aufdeckung und Offenlegung von Missständen und Rechtsverstößen innerhalb unseres Unternehmens zu gewährleisten. Dazu haben wir für Sie eine interne Meldestelle eingerichtet.
Ein Hinweisgeber ist jemand, der mit einer Meldung hilft, Fehlverhalten oder Gefahren in Bezug auf unser geschäftliches Handeln zu erkennen und zukünftig zu vermeiden. Das schließt alle rechtswidrigen, missbräuchlichen und kriminellen Aktivitäten und jede Verletzung von gesetzlichen Verpflichtungen ein.
Wir wollen zur Offenheit ermutigen und werden Hinweisgeber unterstützen, die unter diesen Grundsatz fallende Vorkommnisse zu melden, selbst wenn es sich später als unbegründet herausstellen sollte.
Hinweisgeber sollen keine Benachteiligungen befürchten müssen, weil sie solche Vorkommnisse gemeldet haben. Hinweisgeber dürfen weder bedroht, noch in irgendeiner Form Rache an ihnen verübt werden. Wer in solch ein Vorgehen verwickelt ist, muss mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen. In bestimmten Fällen haben Hinweisgeber auch das Recht zur Schadenersatzklage vor einem Arbeitsgericht.
Sollten wir umgekehrt feststellen, dass ein Hinweisgeber bewusst falsche Anschuldigungen erhoben hat, weil ihm das persönliche Vorteile verschafft, muss auch der Hinweisgeber mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Missstände könnten sich beispielsweise aus rechtlichen Verstößen oder sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten ergeben. Kleinigkeiten wie „Jemand parkt heute auf meinem Parkplatz.“ oder „Da ist seit zwei Tagen verschimmelter Käse im Kühlschrank.“ werden nicht als Missstände im Sinne des HinSchG gefasst und von unserer internen Meldestelle nicht bearbeitet.
Wozu dient die Meldestelle?
Die Meldestelle nimmt Ihre Hinweise über mögliche Missstände innerhalb unseres Unternehmens entgegen und bearbeitet diese.
Ihre erste Anlaufstelle sollte unsere interne Meldestelle sein. Selbstverständlich wird Ihre Meldung vertraulich behandelt und Ihnen außerdem eine anonyme Meldung ermöglicht, die nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden kann.
Die interne Meldestelle muss, je nach Inhalt der Meldung, ggf. mit verschiedenen Instanzen kommunizieren. Das können zum einen weitere interne Stellen, Abteilungen und Beteiligte, zum anderen aber auch externe Stellen (z.B. Strafverfolgungsbehörden) sein.
Wie kann ich mit der internen Meldestelle Kontakt aufnehmen?
Für eine sichere Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses ist über folgenden Link aufrufbar:
Wichtiger Hinweis zum Melden von Verstößen
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Abgesehen von unserer internen Meldestelle stehen Ihnen auch die externen Meldestellen des Bundes (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/ZustaendigkeitderMeldestellen/ZustaendigkeitderMeldestellen_node.html) jederzeit zur Verfügung.